Zum Inhalt springen

Elternbeirat

Schulgesetz (SchulG)Landesrecht Rheinland-Pfalz

§ 40 Schulelternbeirat

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mit- wirkungsrechte der Eltern wahr. 

Unser SEB setzt sich zusammen aus:

Herr Timo Schuff, Schulelternsprecher: timoschuff(at)web.de
Frau Angela Simon : angisimon(at)icloud.com
Herr Timo Kunzmann: timo.kunzmann(at)outlook.de

Email

seb (at) gs-steinweiler.de